Zusätzliche Informationen bezgl. einer negativen ricardo.ch Bewertung
Im Spätherbst '05 habe ich eine schlechte Erfahrung mit einem Ricardo-Verkäufer gemacht. - Ich nehme gerne auf mich, dass ich eventuell zu naiv bin, dies ändert aber keineswegs die Tatsache, dass der Verkäufer auf irreführende, d.h. betrügerische Weise vorgegangen ist.
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Irreführende, unvollständige und bewusst falsche Beschreibung
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Was der Verkäufer versprach, hielt er nicht.
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Fahrlässige bis liederliche Verpackung einer sehr druck-empfindlichen Harddisk
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Was zum Verkauf angeboten wurde war höchstens Sondermüll.
Dies wusste der Verkäufer, verschwieg es aber und gab eine irreführende Beschreibung.
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Auf den Vorschlag die Auktion zu annullieren und den Betrag für einen 'guten Zweck und/oder Stiftung' zu überweisen reagierte der Verkäufer nur mit Sarkasmus.
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Er hat es geschafft irgendwie, drei seiner sechs negativen Bewertungen von ricardo löschen zu lassen. Meine gehört dazu.
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Sein ricardo Benutzername ist Zurich.
Die Waren-Beschreibung des Verkäufers:
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Habe diese Harddisk vor 6 Monaten gekauft - als Ersatz in ein Notebook mit einer 10GB-Platte (IBM T21). Die Platte wurde nicht erkannt (zu grosse Kapazität?).
Seither habe ich sie nur noch "gelagert" - zur Seite gelegt und fast vergessen.
Da ich über den Zustand der Platte nicht mehr als dies sagen kann, bezeichne ich sie hiermit als defekt.
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Mit diesem Bild wurde die HD auf ricardo.ch dargestellt.
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Ich finde, dass dies eine erstaunliche einfallsreiche Beschreibung für den gelieferten Sondermüll ist! - Was geliefert wurde ist unten dargestellt:
Bilder der gelieferten Ware:
Das Siegel wurde zu einem grossen Teil weggerissen. - Dies war auf der ricardo-Illustration (siehe oben) sorgfältig versteckt.
Eine der Kontaktreihen war verbogen (nicht ersichtlich auf diesem Foto).
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Die verwendete Verpackung:
absolut ungenügend für 2.5 HDD! - Auf der Oberseite - Bild - sind sie sehr druck-empfindlich: Druck mit dem kleinen Finger genügt, um die Abdeckung zu verbiegen.
Dabei hatte ich ausdrücklich eine sorfgältige Verpackung verlangt.
Der Verkäufer hatte sie auch versprochen: - "L'emballage d'origine je n'ai plus, mais je peux bien emballer le disque - pas de peur!"
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Detail des z.T. abgerissenen Siegels
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6 Stutz Porto verrechnet. - Wem gehört die Frankiermaschine?
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Ein Teil des Adressen-Klebers
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Beinahe ein Jahr später meldet sich der Verkäufer wieder:
Hier ein Auszug aus dem e-Mail:
[...]
Und Ihnen möchte ich ans Herz legen, die Seite
http://www.pesenti.info/display/rw/
umgehend zu löschen. Da gehen Sie einen Schritt zu weit:
das geht über in den Tatbestand der üblen Nachrede
und kann ganz schön teuer werden!
Ich räume Ihnen eine Frist von 3 (drei) Arbeitstagen ein.
Später müssen Sie sich bei meinem Anwalt, bzw.
über den Friedensrichter rechtfertigen.
[...]
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Ist das nicht Nötigung (StGB Art. 181)?